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Zulassungen

In der stationären Rehabilitation bestehen Belegungsvereinbarungen mit allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung (GKV, GRV, BG).

Selbstverständlich sind entsprechende Versorgungsverträge nach §111 SGB V abgeschlossen.

Das Reha-Zentrum Bad Gögging ist ermächtigt, Anschlussheilbehandlungen in den Indikationsgruppen 3, 4, 9 und 10 durchzuführen. In der Fachabteilung Neurologie bestehen Zulassungen für die Phasen C und D.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen im Antragverfahren (Heilverfahren) werden in allen vorhandenen medizinischen Fachgebieten durchgeführt.

Das Reha-Zentrum Bad Gögging ist eine private Krankenanstalt nach § 30 GO. Die Leistungen des Reha-Zentrum sind nach § 6 Nr.6 und § 7 der Beihilfeverordnung beihilfefähig.